FRAGE:
Es gibt eine “Fatwa” (islamische Regelung) in der “Wahabi”-Sekte, die es verbietet, Almosen an jemanden zu geben, der als Nachkomme der Ahl al-Bayt (Friede sei mit ihnen) gilt. Ist es wahr, dass es den Nachkommen der gereinigten Ahl al-Bayt (Friede sei mit ihnen) verboten ist, Almosen zu erhalten?
ANTWORTEN:
Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Allbarmherzigen,
O’ Allah segne Muhammad und seine Familie, beschleunige ihr Wiedererscheinen und verfluche ihre Feinde.
Zu den Almosen, die einem Hashimi* nicht gewährt werden dürfen, gehören nur verpflichtende Almosen, wie Zakat oder Zakat al-Fitra (Almosen, die nach dem Heiligen Monat Ramadan gegeben werden). Wenn derjenige, der die Almosen gibt, auch ein Hashimi* ist, dann ist es nicht mehr verboten. Das ist die Ausnahme von der Regel.
Jedoch ist es nicht verboten, Mustahab (nicht verpflichtendes) Almosengeld an einen Haschimi* zu geben.
* Nachkommen der Ahl al-Bayt (Friede sei mit ihnen) und die Nachkommen des Stammes der Hashim, zu dem sie gehören.
Das Büro von Sheikh al-Habib