FRAGE:
Meine Frage bezieht sich auf Ihre Ansichten über Hochzeitsfeiern. Ich habe erfahren, dass viele Muslime an Hochzeiten teilnehmen, bei denen sie in einem Versammlungssaal Musik und Tanz genießen. Meistens ist es die Ehefrau, die diese Art von Hochzeit wünscht. Die meisten Frauen möchten einen Moment der Erinnerung haben, den sie schätzen lernen möchten, und die meisten Männer richten die Hochzeit in der Regel ein, weil sie die Frau nicht verärgern wollen. Wie kann ein wahrer Muslim in dieser modernen Gesellschaft seine Hochzeit feiern, ohne ungesetzliche Handlungen zu begehen und der heutigen Situation etwas aufgeschlossen gegenüberzustehen?
ANTWORTEN:
Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Allbarmherzigen,
O’ Allah segne Muhammad und seine Familie, beschleunige ihr Wiedererscheinen und verfluche ihre Feinde.
Das Hören von Musik ist völlig verboten, ebenso das Tanzen. Es ist jedoch nur zulässig, dass eine Frau für ihren Mann tanzt, solange dies nicht von Musik begleitet oder vor anderen Personen aufgeführt wird.
Dementsprechend sollte man solche verbotenen Handlungen nicht als zulässig ansehen, nur um einen unvergesslichen Hochzeitstag zu haben. Insbesondere ist einer der Hauptgründe dafür, dass ein großer Teil der heutigen Ehen in Trennung und Scheidung endet, ihr Ungehorsam gegenüber Allah (dem Erhabensten) durch das Begehen solcher verbotenen Handlungen in der ersten Nacht ihrer Ehe, da Allah (der Erhabenste) solche Ehen nicht segnen würde und sie daher am Ende Eheprobleme und Scheidung haben würden.
Auf der anderen Seite gibt es viele zulässige Wege, um Hochzeitszeremonien zu feiern, da jeder Weg, der keine verbotenen Handlungen beinhaltet, als zulässig angesehen wird. Wichtig ist jedoch, dass jede verbotene Handlung vermieden wird, wie z.B. Tanzen (einschließlich des Tanzens der Frau vor anderen Menschen), unzulässiges Aussetzen von Frauenschmuck und -schönheit gegenüber Männern, die keine Mahram sind, Musizieren oder eine Art von Geschlechtervermischung, die andere verbotene Handlungen beinhaltet.
Das Büro von Sheikh al-Habib