Ist es zulässig, sich direkt an Imam Ali zu wenden?

Ist es zulässig, sich direkt an Imam Ali zu wenden?

Ist es zulässig, sich direkt an Imam Ali zu wenden? 1920 1080 The Office Of His Eminence Sheikh al-Habib

FRAGE:

Darf man “Ya Ali bereichere mich” oder “heile mich” sagen? Oder, sollte man den Ausdruck ändern in:

Oh Allah! Wahrlich, ich bitte dich mit dem Recht des Kommandanten der Gläubigen, dass du mich bereicherst oder heilst? oder der Satz:”O Kommandant der Gläubigen! Bitte für mich bei Allah, dass Er mich bereichert?

Und ist es richtig, dass Bittgebet (Du’a) Anbetung ist? Wenn das der Fall ist, ist dann das Bitten an andere als Allah erlaubt? Und gibt es einen Unterschied zwischen Tawasul, die wir Schiiten ausführen, und dem Bitten an andere als Allah?


ANTWORTEN:

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Allbarmherzigen,
O’ Allah segne Muhammad und seine Familie, beschleunige ihr Wiedererscheinen und verfluche ihre Feinde.

Diese beiden Aussagen sind islamisch korrekt mit der Überzeugung, dass die Bereicherung z.B. des Befehlshabers der Gläubigen nur mit der Erlaubnis Allahs (Erhaben sei Er) möglich ist. Und mit der heilige Autorität, die Allah ihm gewährt hat. Es ist also richtig zu sagen

O Kommandeur der Gläubigen! Bereichere und heile mich mit der Erlaubnis Allahs.

Und das Bittgebet ist Anbetung; Tawasul, ist von der Anbetung, wie Allah im Koran befohlen hat:

O ihr, die ihr glaubt! Seid eingedenk eurer Pflicht gegenüber Allah und sucht das Mittel zu Ihm und strebt nach Seinem Weg, damit ihr Erfolg habt.
(Koran 5:36)

Was das Bitten an andere als Allah betrifft, so ist dies Polytheismus und nicht Anbetung. Und damit ist Ihnen der Unterschied zwischen den beiden Positionen deutlich gemacht worden.

Das Büro von Sheikh al-Habib

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