Wie kann Fatima (Friede sei mit ihr) das Recht auf Fadak besitzen, während Frauen laut der Shīʻah nicht erben?

Wie kann Fatima (Friede sei mit ihr) das Recht auf Fadak besitzen, während Frauen laut der Shīʻah nicht erben?

Wie kann Fatima (Friede sei mit ihr) das Recht auf Fadak besitzen, während Frauen laut der Shīʻah nicht erben? 1920 1080 The Office Of His Eminence Sheikh al-Habib

FRAGE:

Al-Shaykh al-Kulaynī verfasste ein Kapitel mit dem Titel

“Frauen erben nichts von Eigentum”, in dem er von al-Imam Abū Jaʻfar al-Bāqir (Friede sei mit ihnen) erzählte: “Frauen erben von Land und Eigentum nichts”.

Und Al-Scheich al-Ṭūsi erzählte in Tahdhib al-Aḥkām von Muyassir, dass er sagte:

“Ich fragte Abū Abdillah (Friede sei mit ihm), was Frauen erben, und er sagte: ‘Sie können ihren Anteil vom Wert von Ziegeln, Gebäuden, Holz und Schilf haben, aber sie können nicht von Land und Besitz erben.

Und von ʻAbd al-Malik ibn ‘Aʻyan, der von einem der beiden Imame (Abū Jaʻfar oder Abū Abdillah) berichtet, der sagte:

“Frauen erhalten nichts von Häusern und Besitz.”

Demnach gibt es also kein Recht für Fatima (Friede sei mit ihr), das Erbe des Gesandten Allahs (Friede und Segen für ihn und seine Familie) einzufordern.

Außerdem gilt das, was für den Gesandten gilt, auch für den Imām, wie berichtet:

Muḥammad ibn Yaḥya, von Aḥmad ibn Muḥammad, der in einer marfūʻ Art und Weise von ʻAmr ibn Shimr, von Jābir, von Abū Jaʻfar erzählt hat, der folgendes gesagt hat:

“Der Gesandte Allahs hat gesagt: ‘Allah schuf Adam und schenkte ihm die Welt. Was immer Adam gehörte, gehört dem Gesandten Allahs, und was immer dem Gesandten Allahs gehörte, gehört den Imamen aus dem Hause Muhammads.

Und das erste Imām ist ʻAli (Friede sei mit ihm) nach der Shīʻah, daher ist er würdiger, das Land Fadak einzufordern, und wir sehen nicht, dass er dies getan hat. Tatsächlich ist er derjenige, der gesagt hat:

“… wenn ich mir gewünscht hätte, hätte ich den Weg zu (weltlichen Freuden wie) reinem Honig, feinem Weizen und Seidenkleidern nehmen können, aber es kann nicht sein, dass meine Leidenschaften mich führen und die Gier mich dazu bringt, gute Mahlzeiten auszuwählen, während es in der Ḥijāz oder in Yamāmah vielleicht Menschen gibt, die keine Hoffnung auf Brot haben oder die keine vollständige Mahlzeit haben…”


ANTWORT:

Im Namen Allahs des Allerbarmers des Barmherzigen
O’ Allah segne Muhammad und seine Familie, beschleunige ihr Wiedererscheinen und verfluche ihre Feinde.

Scheich al-Habib hat erklärt, dass die Verwendung dieser Erzählungen als Beweis für die Ignoranz des Feindes gegenüber der Rechtsprechung von Shīʻah beweise. Diese Erzählungen betreffen Ehefrauen, und nicht Töchter! Die Ehefrau erbt nichts von Land oder Eigentum, während die Töchter Eigentum und Land erben. Dies ist ein Konsens, auf den sich die Shīʻah geeinigt hat.

Wenn diese Unwissenden richtig lesen, würden sie verstehen, dass dies im selben Kapitel durch andere Erzählungen erklärt wird.

Es wird berichtet von Zurārah ibn ‘Aʻyan von Abū Jaʻfar (al-Bāqir) (Friede sei mit ihm), dass er sagte:

“Eine Frau erbt von ihrem Ehemann nicht das, was er von den Städten, Häusern … übrig hat”.

Beachten Sie sein Sprichwort (Friede sei mit ihm)

„von ihrem Ehemann“,

nicht dass sie nicht erbt, was ihr Vater übrig hat.

Der Feind hat auch einige der zum Beweis dieser Behauptung verwendeten Erzählungen abgeschnitten, wie nach seinen (Friede sei mit ihm) Worten:

“Was das Land und den Besitz betrifft, so gibt es kein Erbe für sie”, erklärte er (Friede sei mit ihm): “Es liegt daran, dass Frauen keine Abstammungslinie haben, durch die sie erben können. Sie ist eine Ergänzung zu ihnen. Es liegt auch daran, dass, wenn sie heiratet und ihren Mann oder Kinder von anderen Menschen mitbringt, dies den Erben Schwierigkeiten bereiten kann”.

Hier erklärt der Imam (Friede sei mit ihm) den Grund, weshalb die Frau nicht erben kann, und zwar deshalb, weil sie eine Außenseiterin ist und es keine Abstammungslinie zwischen ihr und dem Ehemann gibt. Was die Tochter anbelangt, so ist sie eindeutig keine Außenseiterin, und deshalb ist sie berechtigt, Land und Besitz zu erben.

Was die zweite Frage anbelangt, so dachte der Feind, dass Fadak nicht das Erbe von al-Zahra (Friede sei mit ihr) ist, weil es das Erbe des Befehlshabers der Gläubigen (Friede sei mit ihm) ist, und es drängte sich dem Argumentierenden auf, dass das Recht der Unfehlbaren (Friede sei mit ihnen) eins ist, was so ist, als würde man sagen, das Recht der Propheten (Friede sei mit ihnen) sei eins.

Das Eigentum des Propheten ist das Eigentum von Fatima, ʻAli, al-Ḥasan, al-Ḥusayn, und der übrigen unfehlbaren Imame (Friede sei mit ihnen allen). Das Land Fadak war das Geschenk des Propheten (Friede und Segen sei mit ihm und seiner Familie) an seine Tochter, die Anführerin der Frauen im Paradies (Friede sei mit ihr). Sie empfing es zu Lebzeiten des Propheten und hielt es in ihrer Hand, als er (Friede und Segen sei mit ihm und seiner Familie) gemartert wurde.

Und die Erzählung, die der Feind benutzte, wurde von ihm falsch verstanden, da sie das Erbe nicht berücksichtigt. Es geht nur um die Tatsache, dass die Unfehlbaren des Landes und dessen, was darauf liegt, würdiger sind, so dass das, was das Volk [besaß], das ist, was von den Unfehlbaren, wie den Khums, legalisiert [frei gemacht] wurde. Ansonsten gehört das Land Allah, und Er erbt es, wem Er will, von Seinen Dienern, und sie sind Sein Beweis auf den Schöpfungen.

Zur Verdeutlichung: Die Erzählung lässt das Erbe von Fatima (Friede sei mit ihr) nicht außer Acht, da sie im Titel des Imams in der allgemeinen Bedeutung das Erbe Allahs über uns und über die Imame (Segen Allahs über sie) ist.

Das Büro von Sheikh al-Habib

The Office Of His Eminence Sheikh al-Habib